Mit der Umsatzsteuervoranmeldung teilst Du dem Finanzamt in bestimmten Abständen die bereits entstandene Umsatzsteuer. Bei MyBusiness Mentor erfährst Du alle wichtigen Fakten: Definition, Berechnung, Fristen
Unternehmen müssen eine Menge an Steuern und Abgaben zahlen. Eine der wichtigsten ist die Umsatzsteuer. Wenn Du als Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringst, egal ob haupt- oder nebenberuflich, musst Du in der Regel entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
In diesem Artikel erfährst Du, wer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss, welche Fristeneingehalten werden müssen, wie die Umsatzsteuervorabgabe berechnet wird und worauf Du in der Praxis noch achten solltest.
Die Umsatzsteuer
Erzielt Dein Unternehmen Umsätze, ist es zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet. Im Umsatzsteuergesetz (§18 UStG) ist außerdem die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung geregelt.
Die Umsatzsteuervoranmeldung meldet monatlich oder vierteljährlich die angefallene Umsatzsteuer (USt). Die Teilzahlungen musst Du selbst errechnen und an das Finanzamt abführen.
Ausnahme: Beträgt der Umsatz des Unternehmens aber weniger als 22.000 Euro Jahresumsatz und unterliegt der Kleinunternehmerregelung, ist es von der Umsatzsteuer befreit.
Warum gibt es eine Voranmeldung?
Eine Voranmeldung der Umsatzsteuer hat sowohl für Dich als Unternehmer als auch für Vater Staat eine Reihe von Vorteilen. So musst Du zu Beginn eines Kalenderjahres nicht gleich die gesamte Steuerschuld zahlen, sondern regelmäßig verteilt über das ganze Jahr. Zudem hast Du einen Zinsvorteil, wenn Du die Vorsteuererstattung erhältst.
Der Staat hat mehr Sicherheit, die erhobene Umsatzsteuer auch zu bekommen und minimiert das Zahlungsausfallrisiko. Zudem kann er das Geld, welches er durch die Voranmeldung schon erhält, anlegen und hat einen Zinsvorteil.
Fristen
Welche Fristen Du beachten musst, ist von der Steuerlast des Vorjahres abhängig. Im Normalfall richtet sich die Abgabeverpflichtung für die Umsatzsteuervoranmeldung nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast (Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei gilt Folgendes:
- Monatliche Abgabepflicht: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr betrug mehr als 7.500 EUR. Das gilt im Übrigen auch für neu gegründete Unternehmen für die ersten zwei Jahre nach der Gründung.
- Vierteljährliche Abgabepflicht: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr lag zwischen 1.000 und 7.500 EUR.
- Möglichkeit der Befreiung: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr betrug weniger als 1.000 EUR. Hier können Sie sich von der Voranmeldung befreien lassen.
Die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt jeweils bis zum 10. Tag des Folgemonats.
Ausnahme: Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verlängert sich die Frist bis zum nächsten darauffolgenden Arbeitstag.
Hältst Du die Fristen nicht ein, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest. In Ausnahmefällen, z.B. bei technischen Problemen, dokumentierst Du diese und stellst einen Antrag auf Erlass des Verspätungszuschlags.
Beispiel zu Abgabetermin und Zahlungsfrist
Ein Unternehmen befindet sich 2022 im zweiten Jahr der Existenzgründung. Aufgrund dieses Status ist es zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Im Dezember 2021 verzeichnet das Unternehmen einen Umsatz von 525 Euro. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann das Unternehmen bis 10. Januar 2022 einreichen.
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Ist die 10-tägige Meldefrist zu knapp bemessen, kannst Du beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dadurch hast Du die Möglichkeit, die Frist um einen Monat zu verlängern. Meldest Du monatlich die Umsatzsteuer ans Finanzamt, musst Du den Antrag bis zum 10.Februar des aktuellen Jahres einreichen. Unternehmen im vierteljährlichen Intervall bis zum 10. April.
Beispiel zur Dauerfristverlängerung
Dein Unternehmen hat im Jahr 2021 eine Umsatzsteuerzahllast von 7.861 Euro. Folglich ist es im Jahr 2022 zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Du beantragst am 21. Januar eine Dauerfristverlängerung, die auch genehmigt wird.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2022 muss nun nicht bis zum 10. Februar 2022 erfolgen, sondern kann bis zum 10. März eingereicht werden.
Berechnung
Grundsätzlich gibt es zur Berechnung der Umsatzsteuer zwei verfahren. Es handelt sich dabei um die sogenannte Ist- und die Sollversteuerung.
Die Sollversteuerung fällt dann an, wenn eine Leistung erbracht wurde oder der Kunde eine Anzahlung geleistet hat. Die Rechnungsstellung spielt dabei keine Rolle, im Gegensatz zur Istversteuerung. Diese kann beim Unterschreiten einer bestimmten Umsatzgrenze beantragt werden.
Für den Unternehmer entsteht dadurch ein Zinsvorteil. Ist die Leistung erbracht oder liegt eine Rechnung vor, ist die Vorsteuer abzugsfähig. Ob der Rechnungsbetrag auch eingegangen ist, spielt dabei keine Rolle. Ausgenommen davon ist der Fall, wenn eine Anzahlung vorgenommen wird. Die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn die Anzahlungsrechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde.
Gefällt Dir, was Du liest? Dann Schau Dich auf unserer Seite um und Du wirst weitere spannende Themen finden.
Beispiel zur Berechnung der fälligen Umsatzsteuer
Dein Unternehmen hat im Dezember 2021 Rechnung im Wert von 2.319 Euro an Kunden ausgestellt. Die Umsatzsteuer beträgt 19% also 440,61 Euro.
Im gleichen Zeitraum hast Du für Waren 639 Euro ausgegeben, was mit der Umsatzsteuer von 19% insgesamt 102,03 Euro macht.
Das Unternehmen schuldet dem Finanzamt also 440,61 Euro Umsatzsteuer, das Finanzamt dem Unternehmen 102,03 Vorsteuer. Die Differenz, also 338,58 Euro, sind im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar an das Finanzamt abzuführen.
ELSTER
Bereits seit kann die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch online über das Portal ELSTER erfolgen. In Papierform ist dies nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Wie das Formular aussiehst, kannst Du Dir mit diesem Download schon mal selbst anschauen.
Im Normallfall wird Dein Steuerberater dies für Dich erledigen. Anderenfalls beantragst Du selbst einen Zugang und reichst die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch ein.
Alles über Karriere und Erfolg
Hat dir der Artikel gefallen? Dann teil ihn bitte in deinen Netzwerken.